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Die SEPA End-To-End-ID identifiziert laut DFÜ Abkommen Anlage 3 jede einzelne Transaktion. Sie wird durch die gesamte Kette durchgeleitet und auch bei Rückgabe von Zahlungen mitgegeben. Die Verwendung und eindeutige Belegung hat für den Zahlungsempfänger folgende Vorteile:

  • Eindeutiges Merkmal in der Kommunikation mit dem Zahler einer SEPA Lastschrift
  • Referenz im Reklamationsfall zu seiner Bank
  • Zuordnungskriterium für Rückgaben

Die SEPA End-To-End-ID wird auf dem Kontoauszug des Zahlers angezeigt.

In ennoxx.banking kann unter "SYSTEM - KONFIGURATION (1)" unter dem Tab "Zahlungen"(2) kann der Aufbau bzw. die Syntax der vom System zu generierenden End-To-End-ID vorgegeben werden. Eine Hinterlegung unterschiedlicher Definitionen ist für SEPA Überweisungen, SEPA Lastschriften und Schweizer Überweisungen möglich (3). Ebenso gibt es die Möglichkeit festzulegen, ob die Feldbelegung Pflicht ist (laut Formatdefinition ist die Belegung optional).

Beim Erfassen einer neuen Zahlung, wird das Feld dann entsprechend vorbelegt.

Die Eingabe ist auf 35 Zeichen begrenzt. Wird das Feld nicht belegt, ist aber als Pflichtfeld festgelegt, kann die Zahlung nicht abgespeichert werden. Ein manuelles Ändern/Überschreiben der vom System generierten End-To-End-ID ist jederzeit möglich.

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